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Ratgeber Ballonfahrt
Ausbildung zum Ballonfahrer

Ausbildung zum Ballonfahrer

Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Heißluft)

Eine Ballonfahrt im Heißluftballon zu erleben ist als Gast schon ein Traum. Noch besser ist es aber selbst und sogar alleine mit dem Ballon aufzusteigen, zu fühlen wie der Heißluftballon auf das Anheizen der Luft unter der Ballonhülle oder das Ablassen von heißer Luft mit Hilfe des Parachutes reagiert und sich mit leichter Verzögerung auf oder ab bewegt. Durch das Wechseln der Luftschichten, in denen der Wind mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und aus unterschiedlichen Richtungen weht, versuchen, den Heißluftballon zu steuern und möglichst jede kleine Kursänderung wahrzunehmen und so an ein angepeiltes Ziel zu kommen ist das Größte.

Diesen Umgang mit Brenner und aller anderer Technik muss man lernen und mehrere Prüfungen ablegen, um am Luftverkehr mit Flugzeugen, Hubschraubern und allen weiteren Fluggeräten teilnehmen zu können. Diese Prüfungen werden von der Luftfahrtbehörde geregelt und abgenommen. Zu solch einer Ausbildung gehört ein umfangreicher praktischer Teil in dem Gefahrensituationen sowie der routinierte Umgang bei Starts und Landungen eines Heißluftballons geübt und verinnerlicht werden. Außerdem muss der Schüler eine Flugsprechausbildung englischer Sprache (BZF I) absolvieren und lernen in komplexen Flugsituationen wie in etwa in der Nähe von Großflughäfen den Überblick und einen ruhigen Kopf zu bewahren .

Durch Änderungen in deutschen oder EU-Verordungen sind unsere Informationen leider nicht immer auf dem neusten Stand, was wir natürlich versuchen zu vermeiden. Über Hinweise sind wir hierbei natürlich in allen Bereichen dankbar.



Voraussetzungen

Die erste wichtige Voraussetzung ist der Nachweis der medizinischen Flugtauglichkeit. Zudem muss der Ballonschüler zu Beginn der Ausbildung mindestens 16 Jahre alt sein. Die Lizenz alleine im Heißluftballon abzuheben erhält er jedoch erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres und der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Eine weitere Voraussetzung ist die allgemeine Tauglichkeit. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen die den potentiellen Ballonpiloten als unzuverlässig erscheinen lassen. Zu solchen Tatsachen gehören laut LuftVZO § 24 regelmäßiger Alkohol-, Rauschmittel- und Medikamentenmissbrauch sowie Vorstrafen. Es wird also sehr darauf geachtet nur zuverlässige Personen solch große und relativ unbewegliche Fluggeräte führen zu lassen.

Umfang der Ausbildung

Der wichtigste Teil der Ballonfahrerausbildung ist natürlich der praktische Teil, der Umgang mit Technik und Ausrüstung sowie mit Wetterbedingungen, das richtige Deuten der Vorhersagen um eine sichere Fahrt für Pilot und Passagiere zu jeder Zeit sicherzustellen.

Bei diesem Teil sind mindestens 20 Fahrtstunden im Ballonkorb mit Lehrer vorgeschrieben. Hierzu kommen mindestens 20 Aufrüstungen, also Vorbereitungen und Checks vor dem Start einer Ballonfahrt und mindestens 50 Starts und Landungen.

Zum Umfang gehören auch Fahrten im kontrollierten Luftraum C und/oder D sowie Temperaturunterschiede von mindestens 20°C bei den Fahrten.

Um die Ausbildung zum Piloten erfolgreich abschließen zu können braucht man außerdem die Bestätigung einer erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort (genauso wie es beim PKW Führerschein gehandhabt wird).

Zu den Pflichtstunden erhält der Schüler meist die Möglichkeit bei anderen Schülern während deren Fahrtstunden im Ballonkorb zu sein und weitere Erfahrungen zu sammeln sowie sein Gespür für den Heißluftballon zu verbessern.

Von Vorteil ist es, wenn man vor seiner Ausbildung schon als Ballonverfolger für die Ballonschule oder den Verein tätig ist, um bereits vorher erstes Wissen über die Technik aufzubauen.

Umfang der theoretischen Ausbildung

Die theoretische Ausbildung in allen Bereichen der Ballonfahrt umfasst mindestens 60 Stunden.

Fachgebiete des theoretischen Unterrichts:

  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Aerostatik
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen und Unfällen
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Funksprechzeugnis (BZF I englisch oder BZF II deutsch)

 

Regelungen zu Prüfungen

Abgenommen werden alle praktischen Prüfungen von einem Prüfungsrat aus einem zuständigen Regierungspräsidium oder Luftamt, der nach Absprache mit dem Ausbildungsleiter und Erfüllung der Mindestvoraussetzungen bestellt wird.

Eine Chance zum Bestehen der Prüfung muss auf jeden Fall gegeben sein.

Eine angefangene Ausbildung muss spätestens nach 3 Jahren durch eine Prüfung abgeschlossen werden.

Kosten für eine Ballon-Pilot-Ausbildung

Die Kosten als Ballon-Pilot ausgebildet zu werden liegen in Vereinen bei ca. 2000€-3000€. In kommerziellen Ballonschulen kann man mit etwa dem Doppelten rechnen. Bei beiden Varianten ist aber vor allem viel viel Zeit gefragt. In der Regel und je nach Wetterlage für die Ballonfahrten kann man mit ca. 1 bis 2 Jahren, bei absolut optimalem Verlauf mindestens einem halben Jahr, rechnen.

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